Kennzeichenmitnahme
Kurz gesagtSeit 2015 darfst du dein Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Bezirk behalten.
Früher brauchte jedes Fahrzeug nach einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel des neuen Wohnorts. Seit dem 1. Januar 2015 gilt bundesweit die Kennzeichenmitnahme: Du darfst dein bisheriges Kennzeichen behalten, auch wenn das Kürzel nicht mehr zu deinem Wohnort passt.
Was musst du trotzdem tun?
Die neue Adresse musst du der Zulassungsstelle am neuen Wohnort melden – das gehört zur Kfz-Meldepflicht. Die Adresse wird dann in der Zulassungsbescheinigung Teil I geändert. Schilder und Plaketten bleiben, wie sie sind.
Und wenn du lieber das neue Kürzel möchtest?
Das geht ebenfalls. Dann bekommst du bei der Ummeldung ein neues Kennzeichen und brauchst neue Schilder. Die kannst du vorab online bestellen, sobald deine neue Kombination feststeht. Mehr zum Ablauf im Ratgeber Auto ummelden nach Umzug.
Bestell die passenden Schilder direkt – ab 4,90 € je Schild (zzgl. 5,90 € Versand), geprägt nach DIN 74069.