Überführungskennzeichen: Gültigkeit, Versicherung & Beantragung im Detail

🗓️ Veröffentlicht am April 17, 2025 | ✍️ von Senid

Du willst ein Fahrzeug bewegen, das (noch) keine reguläre Zulassung hat? Dann brauchst Du ein temporäres Kennzeichen – auch bekannt als Überführungskennzeichen. Diese speziellen Nummernschilder ermöglichen dir, ein Auto oder Motorrad legal für eine bestimmte Zeit im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen – zum Beispiel nach dem Kauf, auf dem Weg zur Werkstatt oder beim Export ins Ausland.

In Deutschland gibt es mehrere Varianten dieser Sonderkennzeichen. Die bekanntesten sind:

  • Rote Kennzeichen – vor allem für Händler und Werkstätten
  • Kurzzeitkennzeichen – für private Überführungsfahrten
  • Ausfuhrkennzeichen – für den Export außerhalb Deutschlands

Die Beantragung ist an klare Voraussetzungen geknüpft: Du brauchst u. a. eine gültige Versicherung (eVB-Nummer) sowie einige wichtige Dokumente, die Du bei der Zulassungsstelle vorlegen musst.

In diesem Ratgeber zeige ich dir Schritt für Schritt, welches Kfz-Kennzeichen zu Deinem Vorhaben passt, wie lange es gültig ist, was du bei der Versicherung beachten musst – und wie Du den gesamten Antragsprozess stressfrei meisterst.

Was sind temporäre Kennzeichen?

Wenn ein Fahrzeug vorübergehend im Straßenverkehr bewegt werden muss, ohne dauerhaft zugelassen zu sein, kommen temporäre Kennzeichen zum Einsatz. Diese speziellen Nummernschilder ermöglichen die legale Nutzung von Fahrzeugen für einen begrenzten Zeitraum und unter bestimmten Bedingungen. In Deutschland existieren verschiedene Arten dieser Kennzeichen, die je nach Verwendungszweck unterschiedlich bezeichnet werden.

Die am häufigsten genutzten Varianten sind Überführungskennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und rote Kennzeichen für Händler. Jede dieser Varianten erfüllt spezifische Anforderungen im Rahmen der deutschen Fahrzeugzulassung und unterliegt eigenen Regelungen.

Anders als reguläre Kennzeichen, die unbefristet gültig sind, weisen temporäre Kennzeichen besondere Merkmale auf. Dazu gehören meist eine begrenzte Gültigkeitsdauer, spezielle Farbgebungen oder Kennzeichnungen sowie eingeschränkte Nutzungsbedingungen gemäß der Straßenverkehrsordnung.

Definition und Zweck

Temporäre Kennzeichen sind amtliche Kennzeichen, die eine zeitlich begrenzte Teilnahme am Straßenverkehr ermöglichen. Sie dienen primär dazu, nicht dauerhaft zugelassene Fahrzeuge legal zu bewegen. Die häufigsten Anwendungsfälle umfassen:

  • Überführungsfahrten nach Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs
  • Probefahrten mit nicht zugelassenen Fahrzeugen
  • Kurzzeitige Nutzung von saisonalen Fahrzeugen
  • Transport von Fahrzeugen zur Hauptuntersuchung

Besonders für Autohändler, Werkstätten und Privatpersonen beim Fahrzeugkauf sind diese Kurzzeitkennzeichen unverzichtbar. Sie schließen die Lücke zwischen dem Erwerb eines Fahrzeugs und dessen regulärer Zulassung oder ermöglichen notwendige Fahrten ohne dauerhafte Anmeldung.

Rechtliche Grundlagen in Deutschland

​Die Nutzung temporärer Kennzeichen in Deutschland unterliegt klaren gesetzlichen Regelungen, die insbesondere in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) festgelegt sind. Diese Verordnung definiert die verschiedenen Arten von Kennzeichen, deren Gestaltung sowie die Voraussetzungen für deren Zuteilung.​

Gemäß § 42 FZV dürfen nicht zugelassene Fahrzeuge zu Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu zählen unter anderem eine gültige Hauptuntersuchung, eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung und die Führung eines Kurzzeitkennzeichens. Diese Regelung stellt sicher, dass auch temporär genutzte Fahrzeuge den Sicherheitsstandards entsprechen und ordnungsgemäß versichert sind.​

Ergänzend zur FZV gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), die weitere Anforderungen an die Teilnahme von Fahrzeugen am Straßenverkehr stellen. Für die Beantragung und Ausgabe temporärer Kennzeichen sind die örtlichen Zulassungsbehörden zuständig, die in der Regel den Landratsämtern oder Stadtverwaltungen angegliedert sind.​ Seit der letzten Novellierung der FZV wurden die Regelungen für temporäre Kennzeichen teilweise vereinfacht. So können Kurzzeitkennzeichen inzwischen auch online beantragt werden, und die Nutzungsbedingungen wurden präzisiert. Dennoch bleibt der persönliche Gang zur Zulassungsstelle in vielen Fällen erforderlich.​

Es ist wichtig zu beachten, dass jedes Fahrzeug, das auf öffentlichen Straßen bewegt wird, entweder eine gültige Zulassung oder ein temporäres Kennzeichen sowie den entsprechenden Versicherungsschutz benötigt. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.​

Für detaillierte Informationen und die aktuelle Gesetzeslage empfiehlt sich ein Blick in die offizielle Fassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die unter folgendem Link verfügbar ist: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).

Arten von Überführungskennzeichen

Überführungskennzeichen in Deutschland gliedern sich in verschiedene Kategorien, die jeweils eigene Merkmale und Einsatzbereiche aufweisen. Diese temporären Kennzeichen wurden entwickelt, um spezifische Bedürfnisse im Fahrzeugverkehr abzudecken, ohne eine vollständige Zulassung zu erfordern.

Die beiden Haupttypen sind die Kurzzeitkennzeichen für Privatpersonen und die roten Kennzeichen für gewerbliche Nutzer. Daneben existieren auch spezielle Exportkennzeichen für Fahrzeuge, die ins Ausland überführt werden sollen.

Kurzzeitkennzeichen

Das Kurzzeitkennzeichen ist durch seine gelben Zahlen auf weißem Grund und das aufgedruckte Ablaufdatum leicht erkennbar. Diese temporäre Zulassung wird hauptsächlich für drei Zwecke genutzt: Überführungsfahrten beim Fahrzeugkauf, Probefahrten und Fahrten zur Hauptuntersuchung (TÜV).

Die Gültigkeitsdauer von Kurzzeitkennzeichen variiert zwischen 5 Tagen und mehreren Wochen, maximal jedoch bis zu 5 Monate. Besonders relevant sind diese Kennzeichen für Privatpersonen, die ein Fahrzeug gekauft haben und es an ihren Wohnort überführen möchten.

Für den Erhalt eines Kurzzeitkennzeichens müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein und eine gültige Hauptuntersuchung nachweisen oder zur Hauptuntersuchung gefahren werden. Wichtig zu beachten: Mit Kurzzeitkennzeichen dürfen keine regelmäßigen Fahrten durchgeführt werden – sie sind ausschließlich für die genannten Sonderfälle gedacht.

Rote Kennzeichen für Händler

Die roten Kennzeichen, auch als Händlerkennzeichen bekannt, sind speziell für Autohändler, Werkstätten und Fahrzeughersteller konzipiert. Sie unterscheiden sich optisch durch ihre roten Zahlen auf weißem Grund und bieten besondere Privilegien im Vergleich zu Kurzzeitkennzeichen.

Mit einem roten Kennzeichen dürfen Gewerbetreibende regelmäßige Probefahrten, Überführungsfahrten und Testfahrten durchführen. Ein wesentlicher Vorteil: Das gleiche Kennzeichen kann für verschiedene Fahrzeuge verwendet werden – ein erheblicher Nutzen für Händler mit großem Fahrzeugbestand.

Die Voraussetzungen für den Erhalt sind jedoch strenger als bei Kurzzeitkennzeichen. Antragsteller müssen ein berechtigtes geschäftliches Interesse nachweisen und in der Regel im Fahrzeughandel oder -gewerbe tätig sein. Dazu gehören Nachweise über die Gewerbeanmeldung und steuerliche Registrierung.

Rote Kennzeichen haben eine deutlich längere Gültigkeitsdauer von bis zu einem Jahr und können danach verlängert werden. Mit dieser Berechtigung gehen jedoch auch besondere Pflichten einher, wie die sorgfältige Dokumentation aller durchgeführten Fahrten in einem speziellen Fahrtenbuch.

Gültigkeit und Nutzungsbedingungen

Überführungskennzeichen bieten flexible Lösungen für temporäre Fahrzeugzulassungen, sind jedoch an spezifische Nutzungsbedingungen geknüpft. Die Gültigkeit von Überführungskennzeichen variiert je nach Typ und Verwendungszweck. Bevor Du ein solches Kennzeichen beantragst, solltest Du dich über die zeitlichen und räumlichen Einschränkungen informieren, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Zeitliche Begrenzung

Die zeitliche Gültigkeit hängt vom Typ des Überführungskennzeichens ab. Kurzzeitkennzeichen sind in der Regel für maximal 5 Tage gültig. Das genaue Ablaufdatum ist direkt auf dem Kennzeichen in Form einer Plakette vermerkt und muss strikt eingehalten werden.

Rote Händlerkennzeichen haben dagegen eine längere Gültigkeitsdauer von einem Jahr und können anschließend verlängert werden. Eine Nutzung nach Ablauf der Gültigkeit stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

Eine nachträgliche Verlängerung von Kurzzeitkennzeichen ist nicht möglich. Bei Bedarf muss ein neues Kennzeichen beantragt werden, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

Räumliche Gültigkeit in Deutschland

Überführungskennzeichen sind grundsätzlich im gesamten Bundesgebiet gültig. Es gibt keine regionalen Einschränkungen, die die Nutzung auf bestimmte Bundesländer begrenzen würden. Du kannst also problemlos Fahrten zwischen verschiedenen Bundesländern unternehmen.

Wichtig zu beachten ist jedoch der Verwendungszweck: Die Kennzeichen dürfen nur für die im Antrag angegebenen Zwecke genutzt werden, etwa für Probefahrten oder Überführungsfahrten. Auf nicht-öffentlichen Straßen gelten besondere Regeln – hier ist die Nutzung nur zulässig, wenn dies ausdrücklich im Antrag vermerkt wurde.

Internationale Nutzung

Die internationale Nutzung von deutschen Überführungskennzeichen ist eingeschränkt möglich. Innerhalb der EU werden sie in der Regel anerkannt, jedoch solltest Du vor Grenzübertritten die aktuellen Bestimmungen des Ziellandes prüfen.

Für die Fahrzeugüberführung ins Ausland benötigt man zusätzliche Dokumente wie den Fahrzeugschein, einen gültigen Personalausweis sowie eine internationale Versicherungskarte (Grüne Karte). Bei Reisen in Nicht-EU-Länder können weitere Anforderungen hinzukommen.

Für längere internationale Überführungen empfehlen sich spezielle Zollkennzeichen, die für den grenzüberschreitenden Verkehr konzipiert sind. Diese bieten mehr Flexibilität bei der Überführung von Fahrzeugen ins Ausland und werden von den meisten Ländern anerkannt.

Versicherung für Überführungskennzeichen

Die Überführungsversicherung bildet die rechtliche Grundlage für die Nutzung temporärer Kennzeichen im Straßenverkehr. Ohne einen gültigen Versicherungsschutz dürfen Fahrzeuge mit Überführungskennzeichen nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Die Versicherung schützt nicht nur den Fahrzeughalter, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer im Falle eines Unfalls.

Gesetzliche Versicherungspflicht

In Deutschland besteht für jedes Fahrzeug im Straßenverkehr eine gesetzliche Versicherungspflicht – dies gilt selbstverständlich auch für Fahrzeuge mit temporären Kennzeichen. Die Zulassungsbehörde verlangt bei der Beantragung von Überführungskennzeichen zwingend den Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung.

Der Mindestumfang des Versicherungsschutzes umfasst eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die Schäden abdeckt, die Dritten durch das Fahrzeug zugefügt werden könnten. Als Versicherungsnachweis dient die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die direkt vom Versicherungsunternehmen ausgestellt wird.

Ohne diesen Nachweis ist die Ausgabe von Überführungskennzeichen nicht möglich. Die Versicherung muss für den gesamten Zeitraum gültig sein, für den das Kennzeichen beantragt wird.

Vorderansicht eines Fahrzeugs mit montiertem Kurzzeitkennzeichen mit gelbem Rand auf einem Parkplatz vor einer TÜV-Prüfstelle bei Tageslicht.

Versicherungsoptionen und -anbieter

Für Fahrzeuge mit Überführungskennzeichen stehen verschiedene Versicherungsoptionen zur Verfügung. Die gängigste Variante ist die spezielle Kurzzeitversicherung, die genau auf den temporären Charakter der Kennzeichen zugeschnitten ist.

Zahlreiche Versicherungsanbieter haben sich auf diesen Bereich spezialisiert. Zu den bekannten Anbietern zählen unter anderem HUK-COBURG, Allianz, ADAC und DA Direkt. Diese bieten speziell auf Überführungen zugeschnittene Tarife an.

Neben der obligatorischen Haftpflichtversicherung können Fahrzeughalter auch zusätzlichen Schutz abschließen:

  • Teilkaskoversicherung: Schützt vor Diebstahl, Brand, Glasbruch oder Wildschäden
  • Vollkaskoversicherung: Deckt zusätzlich selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug ab
  • Insassenschutz: Bietet zusätzliche Absicherung für Fahrzeuginsassen

Kosten der Versicherung

Die Kosten für eine Überführungsversicherung variieren je nach verschiedenen Faktoren. Für eine reine Haftpflichtversicherung mit fünf Tagen Laufzeit liegen die Preise typischerweise zwischen 30 und 70 Euro.

Entscheidende Preisfaktoren sind:

  • Fahrzeugtyp und -wert: Hochpreisige oder PS-starke Fahrzeuge verursachen höhere Prämien
  • Versicherungsdauer: Je länger der Zeitraum, desto höher die Kosten
  • Fahrerprofil: Alter und Fahrpraxis können den Preis beeinflussen
  • Versicherungsumfang: Zusätzliche Leistungen wie Teil- oder Vollkasko erhöhen die Kosten

Im Vergleich zu regulären Jahresversicherungen erscheinen die Kosten für Kurzzeitversicherungen auf den ersten Blick hoch. Berechnet man jedoch den tagesgenauen Preis, relativiert sich dieser Eindruck. Um Kosten zu optimieren, lohnt sich ein Vergleich verschiedener Anbieter. Online-Vergleichsportale bieten hier einen guten Überblick über aktuelle Konditionen.

Beantragung von Überführungskennzeichen

Der Weg zum Überführungskennzeichen führt über einen klar definierten Antragsprozess, den wir Ihnen im Detail erklären. Mit der richtigen Vorbereitung und allen notwendigen Unterlagen könnte man den Kennzeichenantrag effizient und ohne Verzögerungen abschließen. Beachte dabei, dass je nach Art des temporären Kennzeichens unterschiedliche Anforderungen gelten können.

Erforderliche Dokumente und Nachweise

Für die erfolgreiche Beantragung eines Überführungskennzeichens benötigt man mehrere wichtige Dokumente. Grundsätzlich muss der Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis vorgelegt werden.

Zu den erforderlichen Fahrzeugpapieren zählen der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) oder bei Importfahrzeugen die COC-Papiere (Certificate of Conformity). Ebenso wichtig ist der Versicherungsnachweis in Form einer eVB-Nummer.

Bei nicht fahrbereiten Fahrzeugen kann ein zusätzliches TÜV-Gutachten erforderlich sein. Händler, die rote Kennzeichen beantragen, müssen zudem ihre Gewerbeanmeldung und weitere branchenspezifische Nachweise einreichen. Bei Export- oder Importfahrzeugen sind oft zusätzliche Zolldokumente notwendig.

Zuständige Zulassungsbehörden

Die Beantragung erfolgt bei den Kfz-Zulassungsstellen der Landkreise und kreisfreien Städte. Diese sind in der Regel für die Ausstellung aller Arten von Überführungskennzeichen zuständig. Die meisten Behörden bieten mittlerweile Terminvereinbarungen an, die online oder telefonisch vorgenommen werden können.

Die Öffnungszeiten variieren je nach Standort, liegen aber typischerweise zwischen 8:00 und 16:00 Uhr an Werktagen. Einige größere Zulassungsstellen bieten auch verlängerte Öffnungszeiten an bestimmten Wochentagen an. Beachten Sie, dass es regionale Unterschiede in den Verfahrensweisen geben kann, weshalb ein Blick auf die Website der zuständigen Behörde empfehlenswert ist.

Schritt-für-Schritt Antragsverfahren

Die Beantragung eines Überführungskennzeichens ist einfacher als Du denkst – vorausgesetzt, Du gehst strukturiert vor. Mit den richtigen Unterlagen und etwas Vorbereitung hast Du Dein Kennzeichen schnell in der Tasche.

Schritt 1: Sammle zunächst alle notwendigen Unterlagen und besorge dir bei Deiner Kfz-Versicherung die eVB-Nummer. Diese Nummer ist der digitale Nachweis, dass Dein Fahrzeug versichert ist – ohne sie geht nichts.

Schritt 2: Vereinbare einen Termin bei der Kfz-Zulassungsstelle in Deiner Nähe. In vielen Städten kannst Du online einen Termin reservieren und vermeidest so unnötige Wartezeiten.

Schritt 3: Vor Ort füllst Du das Antragsformular aus und gibst alle Unterlagen ab – dazu gehören unter anderem Dein Personalausweis, die Fahrzeugpapiere und der Versicherungsnachweis.

Nach der Prüfung durch die Mitarbeiter:innen zahlst Du die fälligen Gebühren und bekommst im Anschluss Deine Kennzeichenschilder sowie die passenden Unterlagen ausgehändigt.

Tipp: Prüfe vorher, ob Deine Zulassungsstelle eine Online-Voranmeldung oder das Hochladen von Dokumenten anbietet – das spart Zeit. Achte auch darauf, dass Du nichts vergisst. Häufige Fehler wie unvollständige Unterlagen oder eine falsche eVB-Nummer führen schnell zu Verzögerungen.

Wenn alles glatt läuft, dauert der gesamte Behördengang in der Regel nicht länger als 30 bis 60 Minuten.Für die erfolgreiche Beantragung eines Überführungskennzeichens werden einige wichtige Unterlagen benötigt. Grundsätzlich muss der Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis vorgelegt werden.

Kosten und Gebühren im Überblick

Transparenz bei den Kennzeichengebühren ist entscheidend für eine reibungslose Überführung – hier erfährst Du, welche Kosten auf Dich zukommen. Die finanziellen Aufwendungen für temporäre Kennzeichen setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und können je nach Anwendungsfall und Region unterschiedlich ausfallen.

Amtliche Gebühren der Zulassungsstelle

Die Grundgebühren für Überführungskennzeichen werden von den Zulassungsstellen erhoben und sind bundesweit ähnlich, können jedoch regional leicht variieren. Für Kurzzeitkennzeichen fallen typischerweise Gebühren zwischen 10 und 15 Euro an, während die Verwaltungsgebühr für rote Kennzeichen für Händler bei etwa 50 bis 60 Euro liegt.

Zusätzlich zur Grundgebühr können weitere Kosten entstehen. Für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) werden etwa 10 Euro berechnet. Bei einer Express-Bearbeitung, die in manchen Zulassungsstellen angeboten wird, kommen Eilzuschläge von 10 bis 20 Euro hinzu.

Die Zahlungsmethoden sind je nach Behörde unterschiedlich. Die meisten Zulassungsstellen akzeptieren Bargeld und EC-Karten, während Kreditkartenzahlungen nicht überall möglich sind. Eine Vorauszahlung ist in der Regel nicht erforderlich – die Zulassungskosten werden direkt vor Ort beglichen.

Gesamtkostenübersicht mit Beispielen

Um einen realistischen Eindruck der Gesamtkosten zu vermitteln, haben wir typische Szenarien zusammengestellt. Die Überführungskosten setzen sich aus den amtlichen Gebühren, den Schilderkosten und der Versicherungsprämie zusammen.

Die physischen Kennzeichenschilder kosten je nach Anbieter zwischen 15 und 30 Euro pro Paar. Für die obligatorische Versicherung sollte man bei Kurzzeitkennzeichen mit 40 bis 100 Euro für den Gültigkeitszeitraum rechnen, abhängig von Fahrzeugtyp und Versicherer.

SzenarioAmtliche GebührenSchilderkostenVersicherungGesamtkosten
Überführung Gebrauchtwagen (5 Tage)13 €20 €45 €78 €
Probefahrt nicht zugelassenes Fahrzeug13 €20 €40 €73 €
Rotes Kennzeichen (Händler, jährlich)60 €25 €400 €485 €
Überführung ins Ausland (7 Tage)13 €20 €90 €123 €

Um Kosten zu sparen, empfiehlt es sich, Preise für Versicherungen zu vergleichen und eventuell die Kennzeichenschilder bei günstigeren Anbietern zu bestellen. Beachten Sie jedoch, dass diese den behördlichen Vorgaben entsprechen müssen. Bei mehreren Überführungen innerhalb kurzer Zeit kann es wirtschaftlicher sein, ein Händlerkennzeichen zu beantragen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Häufige Fehler und Missverständnisse

Die korrekte Verwendung von Überführungskennzeichen wird oft missverstanden, was zu kostspieligen Fehlern und behördlichen Problemen führen kann. Viele Fahrzeughalter sind sich der genauen Einschränkungen nicht bewusst oder interpretieren die Regeln zu großzügig. Dies führt regelmäßig zu Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen, die mit besserer Information vermeidbar wären.

Rechtliche Fallstricke bei der Nutzung

Der häufigste rechtliche Fallstrick bei Überführungskennzeichen ist die zweckfremde Nutzung. Temporäre Kennzeichen sind ausschließlich für Überführungsfahrten, Probefahrten oder Prüfungsfahrten gedacht – nicht für den täglichen Gebrauch.

Besonders problematisch ist die Verwendung für regelmäßige Pendelfahrten zur Arbeit oder für gewerblichen Warentransport. Solcher Kennzeichenmissbrauch wird als Straftat gewertet und kann neben empfindlichen Bußgeldern von bis zu 1.000 Euro auch Punkte in Flensburg nach sich ziehen.

Ein weiteres Risiko besteht in der Nutzung nach Ablauf der Gültigkeit. Selbst wenn die Frist nur um einen Tag überschritten wird, drohen Strafen wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz. Dies kann im Schadensfall zu existenzbedrohenden finanziellen Forderungen führen.

Auch bei der internationalen Nutzung gibt es Grauzonen. Während einige Nachbarländer deutsche Überführungskennzeichen akzeptieren, verweigern andere die Anerkennung komplett. Vor Grenzübertritten sollte daher unbedingt die aktuelle Rechtslage geprüft werden.

Vermeidung von Problemen mit Behörden

Damit Du bei einer Kontrolle oder späteren Rückfragen keine unangenehmen Überraschungen erlebst, solltest Du einige Dinge unbedingt beachten – besonders wenn Du mit einem temporären Kennzeichen unterwegs bist.

Zuerst: Die Kennzeichen müssen sauber und fest am Fahrzeug angebracht sein. Provisorische Lösungen wie das lose Platzieren hinter der Windschutzscheibe oder mit Tesafilm am Stoßfänger zählen nicht. Solche Improvisationen können nicht nur zu Bußgeldern führen, sondern im schlimmsten Fall sogar als Fahren ohne Zulassung gewertet werden.

Wichtig: Du solltest alle relevanten Unterlagen immer griffbereit im Fahrzeug haben. Dazu zählen:

  • der Nachweis über die Zulassung bzw. das Überführungskennzeichen,
  • Deine eVB-Nummer als Versicherungsnachweis,
  • sowie bei Kurzzeitkennzeichen die Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (TÜV).

Gerade bei Händlerkennzeichen kommt noch ein entscheidender Punkt hinzu: Das Fahrtenbuch. Dort musst Du jede Fahrt genau dokumentieren – mit Datum, Uhrzeit, Fahrstrecke und dem genauen Zweck der Fahrt. Ohne diese Angaben kann dir schnell vorgeworfen werden, das Kennzeichen zweckwidrig zu nutzen – was zu ernsten Konsequenzen führen kann.

Wenn Du dir bei irgendeinem Detail unsicher bist, ruf einfach vorher kurz bei Deiner zuständigen Zulassungsstelle an. Ein klärendes Gespräch dauert nur ein paar Minuten – kann dir aber viel Ärger, Geld und rechtliche Folgen ersparen. In solchen Fällen gilt immer: Lieber einmal zu viel gefragt als später teuer gebüßt.

Fazit

Wenn Du Dein Fahrzeug überführen willst – ob nach dem Kauf, zur Werkstatt oder als Händler für Probefahrten – bietet dir das Überführungskennzeichen eine praktische, legale Lösung. Aber: Nur wer weiß, worauf es ankommt, spart sich Zeit, Geld und unnötigen Ärger.

Behalte vor allem drei Dinge im Kopf:

  • Gültigkeit beachten: Kurzzeitkennzeichen laufen nach 5 Tagen ab – danach ist Schluss.
  • Versicherung ist Pflicht: Ohne eVB-Nummer kein Kennzeichen, kein Schutz, kein Spaß.
  • Dokumente vorbereiten: Wer alles parat hat, kommt stressfrei durch den Behörden-Dschungel.

Plane die Kosten realistisch ein – je nach Variante liegen sie meist zwischen 50 und 100 €. Klingt erstmal viel? Ist aber ein Schnäppchen, wenn Du bedenkst, dass dich ein Verstoß locker das Doppelte oder mehr kosten kann.

Wähle das Kennzeichen, das zu dir passt:

✔️ Kurzzeitkennzeichen, wenn Du als Privatperson ein Fahrzeug überführen willst
✔️ Rotes Händlerkennzeichen, wenn Du regelmäßig mit verschiedenen Autos arbeitest

Mit dem Wissen aus diesem Ratgeber bist Du jetzt top vorbereitet. Du weißt, worauf Du achten musst – und kannst Dein Überführungskennzeichen sicher, korrekt und ohne böse Überraschungen nutzen.

Kleiner Ausblick: In Zukunft wird die Beantragung wahrscheinlich noch einfacher – vielleicht sogar komplett digital. Bis dahin bleibt der Besuch bei der Zulassungsstelle zwar Pflicht, aber mit guter Vorbereitung wird er zum Kinderspiel.

FAQ – Fragen & Antworten zum Überführungskennzeichen

Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitkennzeichen und roten Händlerkennzeichen?

Kurzzeitkennzeichen (gelbe Zahlen auf weißem Grund mit Ablaufdatum) sind für Privatpersonen und Händler gedacht und haben eine begrenzte Gültigkeit von 5 Tagen bis zu einigen Wochen. Sie werden für einzelne Überführungsfahrten, Probefahrten oder TÜV-Fahrten genutzt. Rote Kennzeichen hingegen sind speziell für Autohändler, Werkstätten und Hersteller konzipiert, haben eine längere Gültigkeitsdauer und können wiederholt für verschiedene Fahrzeuge verwendet werden.

Wie lange sind Überführungskennzeichen gültig?

Kurzzeitkennzeichen sind in der Regel für maximal 5 Tage gültig. Das Ablaufdatum ist gut sichtbar direkt auf dem Kennzeichen vermerkt – und muss unbedingt eingehalten werden. Rote Händlerkennzeichen hingegen haben eine deutlich längere Laufzeit: Sie können für bis zu ein Jahr ausgestellt werden und lassen sich anschließend verlängern.

Kann ich mit einem deutschen Überführungskennzeichen ins Ausland fahren?

Grundsätzlich ist dies möglich, allerdings gibt es Einschränkungen. Innerhalb der EU werden deutsche Überführungskennzeichen meist anerkannt, für Nicht-EU-Länder können jedoch zusätzliche Dokumente oder spezielle Genehmigungen erforderlich sein. Vor einer Auslandsfahrt sollten Sie sich unbedingt über die spezifischen Bestimmungen des Ziellandes informieren und gegebenenfalls internationale Zollkennzeichen in Betracht ziehen.

Welche Versicherung benötige ich für ein Überführungskennzeichen?

Für Überführungskennzeichen ist mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Ohne gültigen Versicherungsnachweis (eVB-Nummer) werden keine Überführungskennzeichen ausgegeben. Es gibt spezielle Kurzzeitversicherungen oder reguläre Kfz-Versicherungen mit Kurzzeittarifen. Optional könnte man auch Teilkasko- oder Vollkaskoschutz abschließen, was besonders bei wertvollen Fahrzeugen empfehlenswert ist.

Welche Dokumente benötige ich für die Beantragung eines Überführungskennzeichens?

Du benötigst Deinen Personalausweis oder Reisepass, die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief oder bei Importfahrzeugen die COC-Papiere), einen Versicherungsnachweis (eVB-Nummer) und gegebenenfalls ein TÜV-Gutachten. Für Händlerkennzeichen sind zusätzlich Nachweise wie eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Je nach Szenario (Import, Export, nicht fahrbereite Fahrzeuge) können weitere spezifische Dokumente notwendig sein.

Wo kann ich Überführungskennzeichen beantragen?

Überführungskennzeichen werden bei den Kfz-Zulassungsstellen der Landkreise und kreisfreien Städte beantragt. In vielen Regionen ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Einige Zulassungsstellen bieten auch Online-Dienste für die Vorbereitung der Beantragung an. Die genauen Verfahrensweisen können regional unterschiedlich sein.

Was kosten Überführungskennzeichen insgesamt?

Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen: den amtlichen Gebühren der Zulassungsstelle (je nach Kennzeichenart etwa 10-30 Euro), den Kosten für die Kennzeichenschilder (ca. 15-30 Euro), den Versicherungskosten (abhängig von Fahrzeugtyp und Dauer, etwa 30-100 Euro) sowie gegebenenfalls weiteren Ausgaben wie TÜV-Gebühren. Für ein typisches Kurzzeitkennzeichen sollte man mit Gesamtkosten zwischen 50 und 150 Euro rechnen.

Darf ich mit einem Überführungskennzeichen zur Arbeit fahren?

Nein, die regelmäßige Nutzung eines Fahrzeugs mit Überführungskennzeichen für den täglichen Pendlerverkehr ist nicht erlaubt. Überführungskennzeichen sind ausschließlich für spezifische Zwecke wie Überführungsfahrten, Probefahrten oder Fahrten zur TÜV-Prüfstelle gedacht. Bei Missbrauch drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und versicherungsrechtliche Probleme.

Kann ich ein Überführungskennzeichen verlängern lassen?

In der Regel ist eine Verlängerung von Kurzzeitkennzeichen nicht möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit müsste ein neues Kennzeichen beantragt werden. Bei roten Händlerkennzeichen ist eine Verlängerung nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums möglich, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Hier ist rechtzeitig vor Ablauf ein neuer Antrag zu stellen.

Welche Konsequenzen hat die Nutzung eines abgelaufenen Überführungskennzeichens?

Die Nutzung eines abgelaufenen Überführungskennzeichens stellt eine Ordnungswidrigkeit bzw. ggf. Straftat dar und wird als Fahren ohne Zulassung sowie ohne Versicherungsschutz gewertet. Dies ist eine Straftat, die mit erheblichen Bußgeldern, Punkten in Flensburg und im Ernstfall sogar mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Zudem besteht kein Versicherungsschutz mehr, was bei Unfällen zu enormen finanziellen Belastungen führen kann.

Kann ich mit einem Überführungskennzeichen auch ohne gültigen TÜV fahren?

Ja, das ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Mit einem Kurzzeitkennzeichen darfst Du Dein Fahrzeug ohne gültige HU (TÜV) überführen – allerdings nur, wenn Du direkt zur nächstgelegenen Prüfstelle oder Werkstatt fährst und das Fahrzeug verkehrssicher ist.

Die Fahrt darf nur im selben oder angrenzenden Zulassungsbezirk stattfinden. Hat Dein Fahrzeug erhebliche Sicherheitsmängel, kann die Polizei die Weiterfahrt trotz gültigem Kennzeichen untersagen.
Quelle: anwalt-suchservice.de – Kurzzeitkennzeichen: Was Sie wissen sollten

Muss ich bei einer Kontrolle besondere Dokumente mitführen?

Ja, neben den üblichen Dokumenten (Führerschein, Fahrzeugschein) solltest Du bei Fahrten mit Überführungskennzeichen unbedingt den Versicherungsnachweis und die Zulassungsbescheinigung für das Überführungskennzeichen mitführen. Bei roten Händlerkennzeichen ist zudem ein Fahrtenbuch zu führen und mitzuführen, das den Zweck jeder Fahrt genau dokumentiert.

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