Der Fahrzeugschein
Der Fahrzeugschein ist eines der wichtigsten Dokumente, das Du als Fahrzeughalter immer mitführen musst. Seit der Umstellung im Jahr 2005 wird er offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I genannt – der Begriff „Fahrzeugschein“ ist aber weiterhin geläufig. In diesem Artikel erfährst Du, was genau im Fahrzeugschein steht, wofür Du ihn brauchst und worin der Unterschied zum Fahrzeugbrief liegt.
Was ist der Fahrzeugschein?
Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) dokumentiert, dass ein Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist. Er enthält zahlreiche technische Daten sowie Zulassungsinformationen, die z. B. bei Polizeikontrollen oder beim TÜV überprüft werden können.
Im Gegensatz zum Fahrzeugbrief, der meist zu Hause aufbewahrt wird, muss der Fahrzeugschein immer im Fahrzeug mitgeführt werden.
Welche Informationen enthält der Fahrzeugschein?
Im Fahrzeugschein findest Du unter anderem folgende Angaben:
-
Name und Anschrift des Fahrzeughalters
-
Kennzeichen des Fahrzeugs
-
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
-
Hersteller, Typ und Handelsbezeichnung
-
Hubraum, Leistung (kW), Kraftstoffart
-
Zulässige Gesamtmasse, Achslasten
-
Anzahl der Sitzplätze
-
Datum der Erstzulassung
-
Umweltklasse und Emissionsschlüsselnummer
-
Angaben zur nächsten Hauptuntersuchung (TÜV)
Diese Informationen sind besonders wichtig bei technischen Prüfungen, Kontrollen oder Versicherungsfragen.
Wozu dient der Fahrzeugschein?
Der Fahrzeugschein hat mehrere Funktionen:
-
Nachweis über die Zulassung des Fahrzeugs im Straßenverkehr
-
Identifikation des Fahrzeugs bei Verkehrskontrollen
-
Grundlage für die Zulassung oder Abmeldung bei der Zulassungsstelle
-
Nachweis bei der Hauptuntersuchung (z. B. TÜV oder DEKRA)
Wichtig: Der Fahrzeugschein ist fahrzeugbezogen, nicht personenbezogen. Wenn Du das Auto verkaufst, geht er also zusammen mit dem Fahrzeug auf den neuen Halter über.
Was passiert bei Verlust?
Falls Du den Fahrzeugschein verlierst, musst Du bei der Zulassungsstelle eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen. Dafür brauchst Du:
-
Deinen Personalausweis
-
Den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
-
Eine Verlustanzeige oder eidesstattliche Erklärung
-
Eventuell eine Vollmacht, falls jemand anderes für Dich den Antrag stellt
Die Ausstellung dauert in der Regel nur wenige Tage.
Unterschied zum Fahrzeugbrief
Der Fahrzeugschein (Teil I) und der Fahrzeugbrief (Teil II) sind eng miteinander verknüpft, haben aber unterschiedliche Aufgaben:
Fahrzeugschein | Fahrzeugbrief |
---|---|
Muss im Auto mitgeführt werden | Wird zu Hause aufbewahrt |
Belegt die Zulassung | Belegt das Eigentum |
Technische Informationen | Eigentumsdaten & Vorbesitzer |
Für den Betrieb im Straßenverkehr notwendig | Für Verkauf und Zulassung notwendig |
Fazit
Der Fahrzeugschein ist Dein offizieller Nachweis, dass Dein Auto ordnungsgemäß zugelassen ist. Er enthält alle wichtigen technischen Daten und muss bei jeder Fahrt im Fahrzeug dabei sein. Wer ihn verliert, sollte sich schnell um Ersatz kümmern – denn ohne Fahrzeugschein riskierst Du ein Bußgeld bei jeder Verkehrskontrolle.