Wiederzulassung
Die Wiederzulassung eines Fahrzeugs ist der Prozess, bei dem ein bereits abgemeldetes oder stillgelegtes Fahrzeug erneut für den Straßenverkehr zugelassen wird. Dies kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein, z. B. nach einer längeren Ruhephase des Fahrzeugs oder wenn das Fahrzeug wieder in Betrieb genommen werden soll. In diesem Artikel erklären wir, was Du über die Wiederzulassung wissen musst, wie der Ablauf ist und welche Voraussetzungen zu beachten sind.
Was ist eine Wiederzulassung?
Eine Wiederzulassung ist der Vorgang, bei dem ein Fahrzeug, das zuvor abgemeldet wurde, erneut in den Verkehr aufgenommen wird. Wenn ein Fahrzeug stillgelegt oder aus verschiedenen Gründen nicht mehr genutzt wurde, aber wieder gefahren werden soll, muss es erneut bei der Zulassungsstelle angemeldet werden.
Die Wiederzulassung betrifft sowohl Pkw als auch Lkw, Motorräder, Anhänger und Oldtimer. Die wichtigsten Unterschiede zur Erstanmeldung eines Fahrzeugs bestehen darin, dass das Fahrzeug bereits in der Vergangenheit zugelassen war und die entsprechenden Fahrzeugpapiere noch existieren.
Wann ist eine Wiederzulassung erforderlich?
Eine Wiederzulassung ist in verschiedenen Situationen notwendig:
1. Fahrzeugabmeldung
Wenn ein Fahrzeug aus privaten oder geschäftlichen Gründen abgemeldet wurde, sei es aufgrund eines Umzugs ins Ausland, des Verkaufs des Fahrzeugs oder einer längeren Standzeit, ist nach der Wiederinbetriebnahme die Wiederzulassung erforderlich.
2. Stilllegung des Fahrzeugs
Ein Fahrzeug, das stillgelegt wurde, weil es längere Zeit nicht genutzt wird oder defekt war, muss ebenfalls wieder zugelassen werden, bevor es wieder auf die Straße darf.
3. Verkauf und Neuerwerb
Wenn ein Fahrzeug von einer anderen Person verkauft und das Fahrzeug in einem anderen Zulassungsbezirk verwendet wird, ist ebenfalls eine Wiederzulassung notwendig, auch wenn die Fahrzeugpapiere nicht verändert wurden.
4. Oldtimer
Besonders für Oldtimer oder fahrzeughistorische Fahrzeuge, die eine bestimmte Zeit nicht im Verkehr genutzt wurden, ist eine Wiederzulassung erforderlich, um sie wieder für den Straßenverkehr freizugeben.
Voraussetzungen für die Wiederzulassung
Um ein Fahrzeug wiederzulassen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Hier sind die wichtigsten Punkte:
1. Fahrzeugpapiere
Du musst die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) vorlegen, die für das Fahrzeug ausgestellt wurden. Diese Dokumente bestätigen, dass das Fahrzeug rechtmäßig in der Vergangenheit zugelassen war.
Falls die Papiere verloren gegangen sind, musst Du Ersatzpapiere bei der Zulassungsstelle beantragen, was den Prozess etwas verlängern kann.
2. Prüfung der Fahrzeugtechnik
In der Regel muss das Fahrzeug verkehrstüchtig und straßenzulässig sein. Ist das Fahrzeug stillgelegt oder war es über einen längeren Zeitraum nicht in Betrieb, muss in vielen Fällen eine Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt werden, um die Verkehrstüchtigkeit zu überprüfen.
3. Versicherungsschutz
Bevor das Fahrzeug wieder zugelassen wird, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Zulassungsstelle verlangt eine Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), um sicherzustellen, dass das Fahrzeug versichert ist.
4. Kennzeichen
Das Fahrzeug benötigt gültige Nummernschilder. Falls das Fahrzeug seine alten Kennzeichen behalten soll, ist dies meist problemlos möglich, solange sie nicht bereits wieder vergeben wurden.
5. Steuer
Für die Wiederzulassung muss die Kfz-Steuer für das Fahrzeug beglichen werden. Diese wird auf Grundlage des Fahrzeugtyps, der Abgasnorm und des CO2-Ausstoßes berechnet. Die Steuer muss in der Regel für das laufende Jahr gezahlt werden.
Der Ablauf der Wiederzulassung
Die Wiederzulassung eines Fahrzeugs erfolgt in der Regel in folgenden Schritten:
1. Vorbereitung der Unterlagen
Stelle sicher, dass Du alle erforderlichen Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigungen, Versicherungsbestätigung, HU-Bericht) sowie Kennzeichen und Nachweise über die Steuerzahlung bereithältst.
2. Prüfung des Fahrzeugs
Lass gegebenenfalls eine Hauptuntersuchung durchführen, falls das Fahrzeug nach der Stilllegung länger nicht genutzt wurde oder keine gültige HU besteht. Dies kann in einer Werkstatt oder bei einem Prüfdienst wie TÜV erfolgen.
3. Beantragung der Wiederzulassung
Gehe mit den Unterlagen zur Zulassungsstelle. Dort beantragst Du die Wiederzulassung des Fahrzeugs und zahlst die entsprechenden Gebühren.
4. Erhalt der neuen Zulassungsbescheinigung
Nach der erfolgreichen Anmeldung erhältst Du die neue Zulassungsbescheinigung und kannst das Kennzeichen des Fahrzeugs anbringen. Das Fahrzeug ist nun wieder für den Straßenverkehr zugelassen.
Kosten der Wiederzulassung
Die Kosten für die Wiederzulassung variieren je nach Zulassungsstelle, Fahrzeugtyp und weiteren Faktoren. In der Regel fallen folgende Kosten an:
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Zulassungsgebühren: Etwa 20-40 Euro.
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Kennzeichen: Falls neue Nummernschilder benötigt werden, etwa 15-30 Euro.
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Prüfgebühren: Falls eine Hauptuntersuchung erforderlich ist, kommen zusätzliche Kosten hinzu, in der Regel zwischen 50 und 100 Euro.
Fazit
Die Wiederzulassung eines Fahrzeugs ist ein relativ unkomplizierter Prozess, der sicherstellt, dass ein abgemeldetes oder stillgelegtes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr genutzt werden kann. Du musst sicherstellen, dass alle Voraussetzungen wie Fahrzeugpapiere, Versicherung und technische Prüfungen erfüllt sind. So kannst Du Dein Fahrzeug schnell und ohne Probleme wieder anmelden und legal auf die Straße bringen.
Falls Du weitere Fragen zur Wiederzulassung hast oder Hilfe beim Ablauf benötigst, stehe ich gerne zur Verfügung!