Der Fahrzeugschein Teil 1, offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I genannt, begleitet Dich als Fahrzeughalter im Alltag bei jeder Fahrt. Dieses Dokument enthält wichtige Informationen über Dein Fahrzeug sowie die behördliche Zulassung zum Straßenverkehr. Aber was genau steht im Fahrzeugschein Teil 1, wofür brauchst Du ihn – und was passiert bei Verlust? Hier bekommst Du den Überblick.
Was ist der Fahrzeugschein Teil 1?
Der Fahrzeugschein Teil 1 ist ein amtliches Dokument, das bestätigt, dass ein Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist. Es enthält sowohl technische Daten des Fahrzeugs als auch Angaben zur Zulassung und zum Halter.
Er ist – im Gegensatz zum Fahrzeugbrief (Teil II) – mitführungspflichtig und muss bei jeder Fahrt im Fahrzeug mitgeführt werden.
Seit 2005 ersetzt die „Zulassungsbescheinigung Teil I“ den klassischen „Fahrzeugschein“. Beide Begriffe werden im Alltag jedoch weiterhin synonym verwendet.
Welche Informationen enthält der Fahrzeugschein Teil 1?
Im Fahrzeugschein findest Du u. a. folgende Angaben:
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Kennzeichen
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Name und Anschrift des Halters
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Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
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Hersteller und Typbezeichnung
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Leistung (kW), Hubraum und Kraftstoffart
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Anzahl der Sitzplätze
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Zulässige Gesamtmasse, Achslasten
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Datum der Erstzulassung
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Abgasnorm / Umweltplakette
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Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung (HU)
Die Daten sind standardisiert und lassen sich europaweit einheitlich interpretieren.
Wofür brauchst Du den Fahrzeugschein Teil 1?
Der Fahrzeugschein ist notwendig bei:
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Polizeikontrollen – er muss auf Verlangen vorgezeigt werden
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Hauptuntersuchungen (TÜV/AU)
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Werkstattbesuchen, bei denen technische Daten benötigt werden
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Unfällen oder Versicherungsangelegenheiten
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Zulassungsbehördlichen Änderungen, z. B. bei Umzug, Halterwechsel oder technischen Umbauten
Wichtig: Der Fahrzeugschein gehört nicht zur Fahrzeuginnenausstattung, sondern ist ein offizielles Dokument. Bewahre ihn sicher, aber griffbereit auf – z. B. im Handschuhfach (nicht offen sichtbar).
Was passiert bei Verlust?
Wenn der Fahrzeugschein Teil 1 verloren geht oder gestohlen wird, musst Du bei der Zulassungsstelle einen Ersatz beantragen. Dafür brauchst Du in der Regel:
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Personalausweis oder Reisepass
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Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
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Eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust
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Vollmacht, falls Du jemanden beauftragst
Die Neuausstellung kostet in der Regel zwischen 30 und 60 Euro.
Unterschied zum Fahrzeugschein Teil 2 (Fahrzeugbrief)
Fahrzeugschein Teil 1 | Fahrzeugschein Teil 2 |
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Muss im Fahrzeug mitgeführt werden | Wird zu Hause aufbewahrt |
Enthält technische Daten & Zulassungsnachweis | Gilt als Eigentumsnachweis |
Für den Betrieb im Straßenverkehr notwendig | Für Verkauf, Neuzulassung oder Halterwechsel nötig |
Fazit
Der Fahrzeugschein Teil 1 ist ein unverzichtbares Dokument für den täglichen Fahrzeuggebrauch. Er bestätigt die Zulassung zum Straßenverkehr, enthält alle relevanten Fahrzeugdaten und muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden. Wer ihn verliert, sollte schnell handeln – denn ohne gültigen Fahrzeugschein drohen Bußgelder bei Kontrollen.