Sportkennzeichen – Was steckt hinter dem Begriff?

Veröffentlicht am April 4, 2025

Der Begriff Sportkennzeichen taucht immer wieder im Zusammenhang mit getunten Fahrzeugen, Motorsport-Events oder bestimmten Kennzeichen-Designs auf. Doch was genau ist eigentlich ein Sportkennzeichen? Gibt es dafür eine gesetzliche Definition? Und darf man damit im öffentlichen Straßenverkehr fahren? Hier kommt die kompakte Antwort auf alle Fragen.

Was ist ein Sportkennzeichen?

Tatsächlich gibt es in Deutschland keine offizielle Zulassungsart mit dem Namen „Sportkennzeichen“. Der Begriff ist umgangssprachlich und wird oft verwendet für:

  • Optisch modifizierte Kennzeichen mit verkürztem Maß oder anderer Gestaltung (z. B. nur 1–2 Buchstaben und Zahlen, wie „M-S1“)

  • Wunschkennzeichen mit sportlich wirkenden Kombinationen (z. B. „RS“, „GTI“, „M3“, „S1“ etc.)

  • Kennzeichen für Motorsportfahrzeuge, die nur auf privaten Rennstrecken bewegt werden

In den meisten Fällen ist mit „Sportkennzeichen“ also ein verkürztes oder besonders gestaltetes Kennzeichen gemeint, das dem sportlichen Charakter des Fahrzeugs optisch gerecht werden soll.

Sind Sportkennzeichen erlaubt?

Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn es sich lediglich um ein Wunschkennzeichen mit sportlichem Kürzel handelt, das den gesetzlichen Vorgaben entspricht, ist es völlig legal.

Bei verkürzten oder einzeiligen Kennzeichen gelten jedoch klare Regeln:

  • Es muss technisch und platzbedingt notwendig sein (z. B. bei Importfahrzeugen mit kleinem Kennzeichenträger)

  • Die Kürze muss von der Zulassungsstelle genehmigt werden

  • Das Kennzeichen muss nach DIN 74069 geprägt sein (inkl. FE-Schrift, reflektierend, mit Stempelplaketten)

  • Keine abweichenden Schriftarten, Farben oder Materialien erlaubt

Selbst gestaltete oder verkleinerte Show-Kennzeichen, wie man sie häufig auf Tuning-Treffen sieht, sind im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig!

Vorsicht bei Show- oder Spaßkennzeichen

Viele sogenannte Sportkennzeichen sind reine Deko-Kennzeichen für Fotos, Messen oder Rennstrecken – etwa:

  • Carbon-Kennzeichen

  • Gekürzte Aluminiumplatten ohne DIN-Prägung

  • Kennzeichen mit farbiger Schrift oder ungewöhnlicher Typografie

Diese sind zwar beliebt, aber nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Wer damit auf öffentlichen Straßen fährt, riskiert:

  • Bußgeld

  • Punkte in Flensburg

  • Im schlimmsten Fall: Stilllegung des Fahrzeugs

Alternative: Saison- oder Wechselkennzeichen

Wer sein sportliches Fahrzeug nur zeitweise nutzt – etwa im Sommer oder für bestimmte Events – kann sich auch ein Saisonkennzeichen oder Wechselkennzeichen ausstellen lassen. Diese Optionen sind offiziell anerkannt und können ebenfalls mit einem sportlich wirkenden Kürzel kombiniert werden.

Fazit

Der Begriff Sportkennzeichen ist in Deutschland nicht offiziell definiert, wird aber häufig verwendet, um besondere Wunschkennzeichen oder verkürzte Formate zu beschreiben. Solche Kennzeichen sind grundsätzlich zulässig, sofern sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und korrekt von der Zulassungsstelle genehmigt wurden. Wer dagegen auf nicht zugelassene Show-Kennzeichen setzt, bewegt sich schnell im illegalen Bereich – und riskiert Strafen.

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